Backhaus: Wal-Rettung würde ich nicht wiederholen
Fast vier Monate nach der umstrittenen Bergung eines Buckelwals vor der Ostseeküste hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sein damaliges Vorgehen verteidigt, zugleich aber eingeräumt, dass er den Rettungsversuch heute nicht erneut starten würde. In einer Sondersitzung des Agrarausschusses des Landtags am Mittwoch sprach Backhaus von einem „ganz reinen Gewissen“ und betonte, er sei stets transparent gewesen.
Auf die Frage, ob er als Minister eine solche private Initiative noch einmal unterstützen würde, antwortete Backhaus mit einem klaren „Nein“. Als Grund nannte er unter anderem, dass sich die private Initiative nicht an alle getroffenen Abmachungen gehalten habe. Die Sitzung dauerte drei Stunden und fand entgegen der ursprünglichen Planung öffentlich statt. Der Ausschuss hatte dies zu Beginn der Sitzung beschlossen. Backhaus erklärte bei seiner Ankunft, er habe nichts zu verbergen. Hintergrund war ein Antrag der CDU-Landtagsfraktion.
Umstrittene Rettungsaktion mit Todesfolge
Der Buckelwal war im Frühjahr mehrfach an den Küsten von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gestrandet. Mitte April gab Backhaus entgegen der Einschätzung von Fachleuten überraschend grünes Licht für einen Transportversuch einer privaten Initiative. Das zwölf Tonnen schwere Tier wurde mit einem Lastkahn in die Nordsee gebracht und dort freigelassen. Tierschützer hatten im Vorfeld erhebliche Bedenken geäußert. Mitte Mai wurde der Wal tot vor der dänischen Insel Anholt entdeckt.
In der Ausschusssitzung räumte Backhaus ein, dass bei der privaten Initiative einiges nicht richtig funktioniert habe. So sei die vereinbarte lückenlose Dokumentation des Transports nicht erfolgt, und auch die vollständigen Tracker-Daten seien nicht übermittelt worden. Zudem habe das Ministerium entstandene Mehrkosten, etwa für Personal, noch nicht von der Initiative zurückerhalten. Insgesamt gehe es um einen sechsstelligen Betrag.
Widersprüche in der Darstellung?
Die artenschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp, erklärte in der Sitzung, es sei der Eindruck entstanden, dass es mehrere Widersprüche bei der Darstellung des damaligen Vorgehens gebe. Unter anderem stelle sich die Frage, ob fachliche Bedenken aus dem eigenen Haus beiseitegewischt und Entscheidungen ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen worden seien.
Backhaus wies diese Vorwürfe zurück. Die Entscheidung zur Duldung des Rettungsversuchs sei „sehr genau abgewogen“ und letztlich einstimmig getroffen worden. Einer behördlichen Genehmigung habe es nach geltender Rechtslage nicht bedurft. Die Aktion hätte allenfalls untersagt werden können. Die Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen hätten dies rechtlich jedoch nicht ermöglicht, da es etwa keine tierschutzrechtlichen Bedenken gegeben habe. Eine Untersagung „wäre mit Sicherheit gerichtlich angefochten worden“.
Veränderungen am Konzept eingeräumt
Backhaus räumte ein, dass es Veränderungen innerhalb des Konzepts gegeben habe. Das Gurtsystem, mit dem der Wal Richtung Lastkahn bewegt wurde, sei ursprünglich nicht vorgesehen gewesen. Man habe jedoch innerhalb von Minuten entscheiden müssen, um das Tier aus seiner Zwangslage in der Bucht vor Poel zu befreien.
Trotz der Kritik zog Backhaus eine positive Bilanz: „Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern war dieser Versuch erfolgreich. Das Tier ist erfolgreich geborgen worden.“ Einen Wal lebend zu transportieren, sei in Deutschland bisher einmalig gewesen.
FAQ: Was geschah bei der Wal-Rettung in der Ostsee?
Warum war die Rettungsaktion umstritten?
Fachleute hatten von dem Transportversuch abgeraten, da die Chancen auf ein Überleben des gestrandeten Wals als gering eingeschätzt wurden. Tierschützer äußerten ebenfalls erhebliche Bedenken. Der Wal wurde nach der Freilassung in der Nordsee wenige Wochen später tot vor Dänemark entdeckt.
Was wirft die CDU dem Minister vor?
Die CDU-Fraktion sieht Widersprüche in der Darstellung des Vorgehens. Es werde der Eindruck erweckt, dass fachliche Bedenken aus dem Ministerium übergangen und Entscheidungen ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen worden seien.
Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das Ministerium?
Das Ministerium hat noch offene Forderungen in sechsstelliger Höhe an die private Initiative, etwa für Personalkosten. Eine juristische Aufarbeitung steht bislang aus.