Das Schöffengericht Lindau hat einen 23-jährigen Studenten wegen des Versuchs der illegalen Einreiseverschleppung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Schwaebische berichtet.
Der Mann hatte in der Nacht zum frühen Morgen des zweiten Dezember 2024 fünf Angehörige einer syrischen Familie in seinem Pkw über die Grenze von Österreich nach Deutschland bringen wollen. Die Bundespolizei stoppte das Fahrzeug kurz nach der Ausfahrt Lindau auf der A96.
Wie die Kontrolle an der A96 ablief
Zwei Beamte der Bundespolizei hatten das Fahrzeug um 3.40 Uhr auf Höhe der Raststation bei Hörbranz, kurz vor dem Grenzübergang, als verdächtig eingestuft und die Verfolgung aufgenommen. Bei der Kontrolle saß neben dem Fahrer eine fünfköpfige Familie im Auto, vier Personen davon unangeschnallt auf der Rücksitzbank.
Der heute 23-jährige Fahrer, der sich vor Gericht als Deutscher mit Wurzeln im Irak bezeichnete, legte über seine Pflichtverteidigerin ein Geständnis ab. Danach war er nach Bregenz gefahren und sollte die syrische Familie von dort bis nach Saarbrücken bringen. Als Belohnung waren ihm 400 Euro versprochen.
Er habe damit gerechnet, dass die Syrer keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, so die Verteidigerin. Tatsächlich hatte sich die Familie mit bulgarischen Fremdenpässen ausgewiesen, die in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nicht anerkannt wurden. Bereits einen Tag vor der festgenommenen Fahrt hatte die Familie einen Grenzübertritt versucht und war nach Österreich zurückgewiesen worden.
Warum die Staatsanwaltschaft den schwereren Vorwurf fallen ließ
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte dem Studenten zunächst vorgeworfen, er habe die Einreise nicht nur unerlaubt ermöglicht, sondern dies gewerbsmäßig getan und dabei das Leben der fünf Personen gefährdet. Es saßen mehr Personen im Fahrzeug als zugelassen, sie waren nicht angeschnallt, und es regnete.
Im Verlauf der Verhandlung nahm die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der lebensgefährlichen Beförderung zurück. Begründung: Die in Deutschland zurückgelegte Autobahnstrecke sei zu kurz gewesen, um eine derartige Gefährdung zu bejahen. Auch ein gewerbsmäßiges Handeln sah die Staatsanwaltschaft nach den Aussagen vor Gericht nicht mehr, sehr wohl aber eine hohe kriminelle Energie. Der Angeklagte habe die Flüchtlinge aufeinander gestapelt, um möglichst viele Personen transportieren zu können.
Die Verteidigerin widersprach dieser Bewertung. Ihr Mandant habe die Fahrt nicht organisiert und das höchste Entdeckungsrisiko getragen.
Hinweise auf eine Schleusergruppe im Hintergrund
Vier Beamte der Lindauer Bundespolizei sagten vor Gericht aus und schilderten die Kontrolle sowie die anschließenden Ermittlungen. Der Fahrer hatte zunächst angegeben, einen Freund in Liechtenstein besucht und die Familie als Anhalter mitgenommen zu haben.
Der leitende Beamte berichtete jedoch, dass der Angeklagte ein Video angefertigt hatte, das die Familie in seinem Fahrzeug zeigte. Das sei szenetypisch, um einen Beweis für die Leistungserbringung gegenüber Auftraggebern zu besitzen.
Eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten ergab Hinweise auf eine Schleusergruppe im Hintergrund. Beweise dafür, dass der 23-Jährige mehrfach Fahrten in deren Auftrag übernommen hatte, fanden die Ermittler nicht.
Dem Bundeszentralregister waren zudem drei frühere Verurteilungen zu entnehmen, darunter eine fahrlässige Körperverletzung und ein schwerer Wohnungseinbruch.
Das Urteil im Einzelnen
Das Schöffengericht verurteilte den Studenten wegen des Versuchs, Menschen nach Deutschland einzuschleusen, zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich verhängte das Gericht ein zweimonatiges Fahrverbot und ordnete an, dass der Verurteilte 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Für die syrische Familie endete auch der zweite Versuch, nach Deutschland zu gelangen, ohne Erfolg. Noch am selben Tag wies die Bundespolizei sie erneut nach Österreich zurück.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Bundespolizei an der bayerisch-österreichischen Grenze verstärkt nach Schleuseraktivitäten fahndet und dass die Kontrolldichte auch auf der Autobahn hoch ist. Für die betroffene Familie bedeutet das Urteil nichts: Sie bleibt auf der österreichischen Seite der Grenze, ihr Asylverfahren in Deutschland hat nicht einmal begonnen.
FAQ
Welche Strafe hat der Student aus Lindau erhalten?
Das Schöffengericht Lindau verurteilte den 23-Jährigen zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, zusätzlich zu einem zweimonatigen Fahrverbot und einer Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Das Urteil ist rechtskräftig.
Warum wurde der Vorwurf der gewerbsmäßigen Schleuserei fallen gelassen?
Die Staatsanwaltschaft sah nach den Aussagen vor Gericht keine hinreichenden Belege für ein gewerbsmäßiges Handeln. Hinweise auf eine Schleusergruppe im Hintergrund gab es, Beweise für mehrere Fahrten des Angeklagten in deren Auftrag jedoch nicht.
Was geschah mit der syrischen Familie?
Die Familie wurde noch am Tag der Kontrolle von der Bundespolizei nach Österreich zurückgewiesen. Es war bereits ihr zweiter gescheiterter Versuch, nach Deutschland einzureisen.
