Steuerreform 2027: Wer profitiert, wer zahlt mehr
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Ab 2027 sollen Millionen Steuerzahler entlastet werden, insbesondere Geringverdiener, mittlere Einkommen und Familien. In voller Wirkung ab 2028 summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Die zentralen Eckpunkte der Reform
Der Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum sichert, steigt von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent verschiebt sich für Alleinstehende von 69.879 Euro auf 70.600 Euro. Zudem wird der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro abgeflacht.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich von 1.230 auf 1.430 Euro. Auch der maximal anrechenbare Grundlohn für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge steigt von 50 auf 75 Euro pro Stunde.
Was bedeutet die Reform für Familien?
Familien profitieren besonders. Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Der Kinderfreibetrag erhöht sich parallel von 9.756 Euro auf 10.056 Euro und später auf 10.236 Euro.
Nach Modellrechnungen des Finanzministeriums könnte ein Paar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von jeweils 2.800 Euro im Monat ab 2028 rund 632 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben. Bei einem Einkommen von je 3.200 Euro wären es etwa 642 Euro, bei je 5.000 Euro rund 678 Euro.
Alleinerziehende werden ebenfalls entlastet. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern würde jährlich rund 468 Euro weniger Steuern zahlen. Ohne Kinder fällt die Entlastung geringer aus: Ein alleinstehender Ingenieur mit 5.000 Euro brutto kann mit etwa 192 Euro pro Jahr rechnen.
Wer trägt die Kosten der Reform?
Die Gegenfinanzierung erfolgt über Mehrbelastungen für hohe Einkommen. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent greift künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen statt wie bisher ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro steigt der Satz auf 47 Prozent, was Klingbeil als „Superreichensteuer“ bezeichnet.
Zusätzlich steigt der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen wird reduziert: Statt 20 Prozent werden künftig nur noch 15 Prozent der Arbeitskosten abgezogen, der maximale Vorteil sinkt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr. Zudem werden 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro aus den Gewinnen der Förderbank KfW für den Bundeshaushalt genutzt.
Warum gibt es Streit in der Koalition?
Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hält die Entlastungen für unzureichend und fordert einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Dieser Effekt führt dazu, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, dennoch eine höhere Steuerbelastung bewirken. Klingbeils Reform gleicht diesen Effekt nicht vollständig aus. Der Finanzminister reagierte ungehalten auf die Kritik und warnte vor einer „Opposition in der Regierung“. Das Wirtschaftsministerium will dem Entwurf dennoch zustimmen.
Wie geht es mit der Steuerreform weiter?
Nach dem Kabinettsbeschluss müssen Bundestag und Bundesrat beraten. Das Votum des Bundesrats ist besonders gewichtig, da die Einkommensteuer zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt wird. Einige Länder haben bereits auf drohende Einnahmeausfälle hingewiesen. Die Koalition hat zugesagt, einen Teil der Mindereinnahmen auszugleichen. Die ersten Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden, das Gesamtpaket greift ab 2028 vollständig.
FAQ zur Steuerreform 2027
Wann tritt die Steuerreform in Kraft?
Die ersten Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Das Gesamtpaket greift ab 2028 vollständig.
Wie viel Entlastung bringt die Reform für eine Familie?
Ein Paar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von jeweils 2.800 Euro im Monat könnte ab 2028 rund 632 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben.
Wer zahlt für die Entlastungen?
Die Reform wird durch höhere Steuern für Einkommen über 250.000 Euro, einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs und eine reduzierte Förderung von Handwerkerleistungen finanziert.