Der Messerangriff auf zwei 13-jährige Mädchen am Welfen-Gymnasium in Schongau ist von der bayerischen Polizei als rechte Gewalttat eingestuft. Das verkündete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, vor dem Innenausschuss des Landtags, wie unter anderem die tz berichtet.
Die Tat hatte sich am 8. Juli 2026 gegen 12.50 Uhr ereignet. Der mutmaßliche Täter, ein 16-jähriger ehemaliger Schüler der Schule, war den Ermittlungsbehörden bereits seit März 2025 bekannt. Trotz früherer Warnsignale befand sich der Jugendliche bis zum Angriff weder in U-Haft noch im bayerischen Bedrohungsmanagement.
Was geschah am 8. Juli in Schongau?
Gegen 12.50 Uhr gingen die ersten Notrufe ein. Mehrere Personen seien am Welfen-Gymnasium von einem Angreifer verletzt worden, lautete die Meldung. Die Einsatzkräfte trafen auf zwei durch Messerstiche schwer verletzte 13-jährige Mädchen. Dass beide überlebten, dürfte nach Angaben der Behörden vor allem den Mitschülern zu verdanken sein, die die Blutungen stoppten. Lehrkräfte hielten den Angreifer in der Nähe der Schule fest. Siebzehn Minuten nach der ersten Alarmierung nahm die Polizei den mutmaßlichen Täter fest.
Schnell stellte sich die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können. Denn der 16-Jährige war den Behörden keineswegs unbekannt. Bereits im März 2025 soll er Amokläufe in sozialen Medien verherrlicht haben. Die Staatsanwaltschaft München II leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten ein. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Beamte eine Schutzweste, mehrere Messer und eine Sturmhaube.
Warum wurde der 16-Jährige nicht enger überwacht?
Ende 2025 kam ein weiterer Verdacht hinzu: Der Jugendliche soll einem Mitschüler etwas gesagt haben, das als Androhung von Straftaten gewertet werden könnte. Er wurde in Anwesenheit seiner Erziehungsberechtigten vernommen und befristet von der Schule ausgeschlossen, bevor er die Schule schließlich ganz wechselte. In U-Haft kam er nicht. Auch die Kriterien für eine Einstufung als „Risikoperson“ waren nach Angaben des Innenministeriums nicht erfüllt.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Christiane Feichtmeier übte daran Kritik. Sie fragte, warum der 16-Jährige nicht engmaschiger betreut worden sei.
„Man hätte wesentlich mehr tun können“, sagte Feichtmeier.
Vertreter des Innenministeriums wiesen den Vorwurf zurück. Oliver Penonic vom bayerischen Innenministerium verwies darauf, dass in Bayern jährlich „weit über 600 Taten“ mit solchen Androhungen registriert würden.
„Da kann nicht jeder in das Bedrohungsmanagement aufgenommen werden“, sagte Penonic.
Der Jugendliche habe einen Präventionskurs absolviert und sei von der Polizei betreut worden. Bis zum Angriff sei er nicht mehr aufgefallen. „Das, was möglich war, haben die Kollegen gemacht“, so Penonic.
Das psychiatrische Gutachten kam zu spät
Ein brisantes Detail: Die Ermittler hatten bereits im Frühjahr 2026 ein psychiatrisches Gutachten in die Wege geleitet. Es lag zum Zeitpunkt der Tat im Juli noch nicht vor. Dass die Erstellung so lange dauert, sei offenbar keine Ausnahme.
„Zeitlich fällt das nicht aus der Reihe“, sagte Michael Rothärmel vom bayerischen Justizministerium.
Herrmann kündigte dennoch an, dass künftig schneller gehandelt werden müsse, auch mit Blick auf angeforderte Gutachten. „Das soll kein Vorwurf sein“, betonte der Minister. Aber: „Wir müssen daraus lernen.“
Misogynie, Antisemitismus, Rassismus: Die Einstufung als rechte Gewalttat
Nach dem Angriff tauchte ein Schreiben auf, das die Ermittler dem mutmaßlichen Täter zuordnen. Darin werden Mitschüler und Lehrkräfte beleidigt. Das Dokument ist nach Herrmanns Angaben „durchsetzt von Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus“. Auch die
