Krypto-Steuer ab 2027: Was Anleger zur geplanten Reform wissen müssen
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Kryptogewinnen. Für neu gekaufte Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte soll künftig unabhängig von der Haltedauer eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent gelten. Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Regierung befindet.
Nach den bisher bekannten Plänen soll die Neuregelung für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Für Bestände, die vor diesem Stichtag erworben wurden, soll die bisherige Regelung fortbestehen. Demnach können Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr weiterhin steuerfrei sein.
Welche Änderungen plant das Finanzministerium?
Das Finanzministerium begründet die Reform mit der gewachsenen Bedeutung von Kryptowährungen als Kapitalanlage. Kryptowerte würden zunehmend wie klassische Vermögensanlagen genutzt und seien wegen ihrer hohen Liquidität sowie ihrer überwiegend spekulativen Verwendung mit anderen Kapitalanlagen vergleichbar. Damit würde Deutschland die steuerliche Behandlung von Kryptowerten stärker an Aktien und Fondsanteile angleichen, die bereits der Abgeltungsteuer unterliegen.
Die bisherige Sonderstellung von Kryptowerten, die nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei verkauft werden konnten, würde damit weitgehend entfallen. Für Anleger bedeutet das: Die Haltedauer spielt bei neu erworbenen Kryptowerten künftig keine Rolle mehr für die Steuerpflicht.
Welche Einnahmen erwartet der Staat?
Für den Bundeshaushalt könnte die Änderung zusätzliche Einnahmen bringen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden für 2028 zunächst rund 160 Millionen Euro erwartet. Bis 2031 könnten die zusätzlichen Einnahmen auf etwa 350 Millionen Euro pro Jahr steigen. Die Zahlen sind allerdings eine Prognose, die von der Marktentwicklung und dem Realisierungsverhalten der Anleger abhängt.
Ab wann greift der automatische Steuerabzug?
Eine weitere Änderung betrifft die Kryptobörsen und andere Anbieter. Sie sollen die Steuer nach den bisherigen Plänen zunächst nicht unmittelbar zum Start automatisch einbehalten müssen. Dafür ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2028 soll der automatische Steuerabzug durch die Anbieter verpflichtend werden. Damit will das Finanzministerium den Plattformen Zeit geben, die notwendigen technischen Verfahren einzurichten.
Für Anleger bedeutet das: Die geplante Besteuerung soll bereits ab 2027 gelten, die technische Abwicklung über die Anbieter soll erst 2028 folgen.
Warum gibt es Kritik an der geplanten Reform?
Gegen die Pläne gibt es Kritik aus der Krypto-Branche. Matthias Steger vom Bitcoin Bundesverband hält es für fragwürdig, Kryptowerte steuerlich anders zu behandeln als andere private Vermögenszuwächse wie Gold oder Immobilien. Steger kritisiert zudem grundsätzlich die unterschiedliche Behandlung verschiedener Vermögensarten. Aus seiner Sicht wäre ein einheitliches System sinnvoller. Die Bundesregierung begründet ihren Reformkurs dagegen mit der zunehmenden Bedeutung von Kryptowerten als private Kapitalanlage.
Was sollten Anleger jetzt beachten?
Für Anleger ist vor allem der Stichtag relevant. Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, sollen weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt werden. Neue Käufe sollen dagegen künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein. Allerdings sollten Anleger die geplante Änderung nicht mit geltendem Recht verwechseln. Noch ist die Reform nicht endgültig beschlossen. Der aktuelle Stand ist ein Vorhaben der Bundesregierung, bei dem im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich sind.
Die konkrete Ausgestaltung der neuen Regelungen muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Anleger sollten daher die weiteren Entwicklungen im Blick behalten und sich bei Bedarf fachkundig beraten lassen.