Stader Amoklauf: Fatih G. tot in Zelle aufgefunden – viele Fragen bleiben offen
Der mutmaßliche Täter des sechsfachen Mordes in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade ist tot. Fatih G. wurde am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelhaftzelle in der JVA Bremervörde aufgefunden. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums deutet alles auf einen Suizid hin. Damit entgeht der 45-Jährige einer gerichtlichen Aufarbeitung seiner Taten, und zahlreiche Fragen zu den Hintergründen des Blutbads bleiben unbeantwortet.
Die Todesumstände
Ein Stationsbediensteter entdeckte Fatih G. gegen 6.05 Uhr bei der morgendlichen Kontrolle. Ein herbeigerufener Notarzt stellte um 6.29 Uhr den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen laut Justizministerium nicht vor. Die Angehörigen des Täters und die Familien der sechs Getöteten wurden informiert. Die genauen Umstände werden derzeit untersucht.
Der Hintergrund der Tat
Hintergrund des Blutbads vom 29. Juni war ein erbitterter Sorgerechtskonflikt um die damals drei Monate alte Tochter von Fatih G. Das Baby war im Frühjahr mit einer Hirnblutung in die Medizinische Hochschule Hannover eingeliefert worden. Ärzte äußerten den Verdacht auf ein Schütteltrauma. Das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Die Eltern bestritten die Misshandlung und erklärten, der Vater sei versehentlich mit seinem Kopf gegen den Kopf des Kindes gestoßen. Das Familiengericht entzog den Eltern zunächst das Sorgerecht. Mutter und Tochter wurden in einer betreuten Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade untergebracht.
Der Tathergang
Am 29. Juni ließ sich Fatih G. von einer Unterstützerin nach Stade fahren. In der Einrichtung war ein Hilfeplangespräch angesetzt. Das Gespräch verlief zunächst ruhig. Auch als deutlich wurde, dass Mutter und Baby vorerst nicht mit ihm nach Hause zurückkehren würden, blieb Fatih G. gefasst. Dann verließ er das Gebäude, holte eine Pistole aus dem Auto und kehrte zurück. Noch vor dem Gebäude erschoss er den Leiter der Einrichtung. Im Besprechungsraum forderte er seine Partnerin auf, das Zimmer zu verlassen, und eröffnete das Feuer. Vier Frauen und zwei Männer starben. Fünf Opfer starben noch am Tatort, ein sechstes später im Krankenhaus. Die Partnerin und das Baby überlebten.
Die Flucht und Festnahme
Nach den Schüssen floh Fatih G. mit dem Auto der Unterstützerin. Ein Polizeibeamter schoss auf die Reifen. Der Wagen wurde etwa 20 Minuten später auf der B73 bei Haddorf gestoppt. Spezialkräfte nahmen den 45-Jährigen fest. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des sechsfachen Mordes erlassen. Die Staatsanwaltschaft sah Anhaltspunkte für Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Die türkischen Haftbefehle
Am Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft Stade, dass gegen Fatih G. in der Türkei ein Haftbefehl vorlag. Dieser war jedoch nicht international ausgeschrieben und tauchte daher in den Fahndungssystemen deutscher Behörden nicht auf. Die türkische Justiz suchte Fatih G. wegen mehrerer schwerer Vorwürfe. Bereits 2007 wurde wegen des Verdachts eines schweren Sexualdelikts gegen ihn ermittelt. 2021 befand er sich in der Türkei in Untersuchungshaft, aus der ihm die Flucht gelang. 2022 kam der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Tochter aus einer früheren Beziehung hinzu.
Kein Prozess mehr
Mit dem Tod des Beschuldigten endet das Strafverfahren. Zu einem öffentlichen Prozess und einer gerichtlichen Aufarbeitung seiner mutmaßlichen Taten wird es nicht mehr kommen. Die Ermittlungen gegen die beiden Frauen aus seinem Umfeld sind von seinem Tod zunächst unabhängig. Geprüft wird, ob sie von einer möglichen Tatvorbereitung wussten. Gegen beide lag zuletzt kein dringender Tatverdacht vor.
FAQ: Was bleibt ungeklärt?
Warum konnte Fatih G. in Deutschland unerkannt bleiben?
Der türkische Haftbefehl war nicht international ausgeschrieben. Daher tauchte er in den Fahndungssystemen deutscher Behörden nicht auf. Eine Auslieferung war nicht möglich.
Welche Rolle spielten die Unterstützerinnen?
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die beiden Frauen von der Tatvorbereitung wussten. Gegen sie lag zuletzt kein dringender Tatverdacht vor.
Warum kam es nicht zu einer psychiatrischen Begutachtung?
Da das Verfahren mit dem Tod des Beschuldigten endet, wird es keine gerichtliche Aufarbeitung seiner psychischen Verfassung geben. Die Motive bleiben ungeklärt.
Wie geht es mit der Familie des Opfers weiter?
Die Partnerin und das Baby überlebten. Die Mutter-Kind-Einrichtung wurde geschlossen. Die Opferfamilien wurden informiert und erhalten psychosoziale Unterstützung.