Rentenreform durchgesickert: Das plant die Kommission
Die Rentenkommission wird am Dienstag ihr Reformpaket im Kanzleramt übergeben. Aus vorab durchgesickerten Informationen zeichnet sich ein Umbau des Rentensystems ab, der langfristig das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre anhebt, eine kapitalgedeckte Säule einführt und den Kreis der Beitragszahler erweitert. Für heutige Arbeitnehmer bedeutet dies: niedrigere Rentensteigerungen durch einen wieder eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor, Kompensation jedoch durch die neue Kapitalrente.
Wie soll sich das Renteneintrittsalter entwickeln?
Laut dem Bericht der „Bild am Sonntag“ plant die Kommission, das Renteneintrittsalter ab 2032 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Konkret sieht der Entwurf vor, dass ab 2042 das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigt. In den 2090er-Jahren würde die Rente mit 70 gelten. Betroffen wären demnach vor allem Kinder, die derzeit eingeschult werden.
Die Abschaffung der Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren ist ebenfalls Teil des Pakets. Künftig soll nur noch, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, leichter in Rente gehen können. Für Menschen in körperlich belastenden Berufen, die oft Jahrzehnte lang eingezahlt haben, entfällt damit ein zentraler Schutzmechanismus.
Was ist die geplante Kapitalrente?
Um das Rentenniveau langfristig auf 50 Prozent zu steigern, schlägt die Kommission die Einführung einer Kapitalrente vor. Ein Teil der Rentenbeiträge soll am Aktienmarkt angelegt werden. Zunächst fließen 0,5 Prozent vom Arbeitnehmer- und 0,5 Prozent vom Arbeitgeberanteil, also ein Prozent des Bruttolohns, in diese Kapitalsäule. Langfristig soll der Beitrag auf zwei Prozent steigen, jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Eine verpflichtende Betriebsrente kommt dem Bericht zufolge nicht. Experten hatten diese als bürokratischer eingestuft als die Integration der Kapitalrente in die bestehende Rentenversicherung. Die Frage bleibt, ob die Kapitalrente die erwarteten Renditen erzielt und wie Verluste am Aktienmarkt aufgefangen werden.
Wie wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor aus?
Die Kommission schlägt die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors vor. Dieser passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an und dämpft künftige Beitragssteigerungen. Die Folge: Die jährlichen Rentensteigerungen fallen geringer aus.
Das Modell sieht vor, dass bei Rentenbeginn das Niveau von 48 Prozent gilt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt dieses im Laufe der Bezugsjahre. Das Minus soll durch die Kapitalrente aufgefangen werden. Nach Prognosen der Kommission steigt das Gesamtniveau aus Umlage- und Kapitalsäule ab 2040 auf 50 Prozent bis 2050. Davon profitierten die heute jüngeren und mittelalten Arbeitnehmer, so die Annahme.
Wer soll künftig in die Rentenkasse einzahlen?
Die Kommission will den Kreis der Versicherten erweitern. Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte bleiben jedoch vorläufig außen vor, was die Frage nach der Solidarität aller Erwerbstätigen aufwirft.
Zudem spricht sich die Kommission für die Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs aus. Künftig dürfen nur noch Schüler für bis zu 603 Euro Monatsverdienst jobben. Alle anderen müssen eine Stelle mit Renteneinzahlung annehmen. Damit soll vor allem die Altersarmut von Frauen bekämpft werden, die häufig in Minijobs ohne eigenständige Alterssicherung arbeiten.
Wann wird der Reformbericht vorgestellt?
Die 13-köpfige Kommission zur Alterssicherung hat seit Januar beraten. Die Übergabe des Berichts an die Regierung erfolgt am Dienstagvormittag um 9.00 Uhr im Kanzleramt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) werden danach vor die Presse treten. Die Kommissionsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda informieren in einer eigenen Pressekonferenz über Details.
Ab wann gilt die Rente mit 70?
Nach den durchgesickerten Plänen soll die Rente mit 70 erst in den 2090er-Jahren gelten. Ab 2032 wird das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Ab 2042 steigt das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr.
Was bedeutet die Abschaffung beitragsfreier Minijobs?
Wer bisher in einem Minijob arbeitete, zahlte keine Rentenbeiträge und erhielt dafür keine Rentenansprüche. Die Abschaffung bedeutet, dass künftig fast alle Erwerbstätigen Rentenbeiträge zahlen müssen. Lediglich Schüler dürfen weiterhin für bis zu 603 Euro monatlich ohne Renteneinzahlung jobben. Ziel ist die Bekämpfung der Altersarmut, insbesondere von Frauen.
Wer profitiert von der Kapitalrente?
Laut Prognosen der Kommission soll die Kapitalrente das Gesamtniveau der Rentenversicherung auf 50 Prozent bis 2050 steigern. Davon sollen die heute jüngeren und mittelalten Arbeitnehmer profitieren. Ob die Renditen am Aktienmarkt die Erwartungen erfüllen, bleibt jedoch unsicher.