Personalausweis: Datenschutz-Funktion bleibt ungenutzt
Trotz jahrzehntelanger Verfügbarkeit nutzen nur 14 Prozent der Bürger die Online-Funktion ihres Personalausweises. Dabei bietet diese eine wichtige Datenschutz-Komponente, die den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten ermöglicht.
Pseudonym-Funktion schützt Privatsphäre
Der elektronische Personalausweis verfügt über eine wenig bekannte Pseudonym-Funktion, die als "Restricted Identification" bezeichnet wird. Diese Technologie ermöglicht es Bürgern, sich bei Online-Diensten anzumelden, ohne bei jeder Authentifizierung vollständige persönliche Daten preisgeben zu müssen.
Das System funktioniert durch die Erstellung eindeutiger Aliase für jeden Dienst. Der im Personalausweis integrierte Chip berechnet aus einem öffentlichen Schlüssel des Diensteanbieters und einem geheimen Schlüssel auf dem Ausweis ein individuelles Pseudonym. Statt "Max Mustermann" mit vollständiger Adresse wird nur dieser Alias in der Datenbank gespeichert.
Schutz vor Profilerstellung
Ein entscheidender Vorteil dieser Technologie liegt im Schutz vor anbieterübergreifender Profilerstellung. Da für verschiedene Online-Dienste unterschiedliche Pseudonyme generiert werden, können Unternehmen keine umfassenden Nutzerprofile erstellen, die verschiedene Dienste miteinander verknüpfen.
Diese Funktion entspricht den Grundsätzen der Datensparsamkeit, die in der Datenschutz-Grundverordnung verankert sind. Sie ermöglicht es Bürgern, ihre digitale Identität zu schützen, während gleichzeitig eine sichere Authentifizierung gewährleistet wird.
Herausforderungen bei Ausweiswechsel
Die Bindung des Pseudonyms an die physische Ausweiskarte bringt jedoch praktische Probleme mit sich. Bei einem Ausweiswechsel müssen Diensteanbieter Migrationsmechanismen bereitstellen, um die Kontinuität der Nutzerkonten zu gewährleisten. Dies kann durch unveränderliche Daten aus dem Ausweis oder alternative Authentifizierungsverfahren gelöst werden.
Die geringe Nutzungsrate von 14 Prozent zeigt, dass die Digitalisierung staatlicher Dienste noch erhebliche Aufklärungsarbeit erfordert. Gerade in Zeiten zunehmender Datenschutzbedenken könnte diese Funktion für viele Bürger von Interesse sein.