August 2026: Bahnbonus-Tickets werden dynamisch bepreist
Zum 1. August 2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Verbraucher direkt betreffen. Neben einer Reform der Bahnbonus-Punkte, einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte und dem Recht auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler starten auch das Recht auf Reparatur für Elektrogeräte und eine neue EU-Verpackungsverordnung. Die Änderungen im Überblick.
Was ändert sich bei den Bahnbonus-Tickets?
Bislang war der Punktepreis für ein nationales Freifahrt-Ticket der Deutschen Bahn starr: 1.000 Punkte in der zweiten Klasse, 1.500 in der ersten. Ab August wird dieses System durch dynamische Preise ersetzt. Die benötigte Punktzahl hängt dann von der Auslastung der Züge und dem Buchungszeitpunkt ab.
Im günstigsten Fall sinkt der Preis auf 750 Punkte in der zweiten und 1.250 Punkte in der ersten Klasse. Wer jedoch spontan bucht oder in Stoßzeiten reist, muss mit bis zu 2.000 Punkten in der zweiten und 2.500 Punkten in der ersten Klasse rechnen. Flextickets, die flexible Reisezeiten am selben Tag erlauben, steigen um 500 Punkte auf 2.500 (zweite Klasse) beziehungsweise 3.500 Punkte (erste Klasse).
Wie werden KI-Inhalte künftig gekennzeichnet?
Am 2. August tritt der Großteil der EU-KI-Verordnung in Kraft. Ab dann müssen Anbieter klarstellen, wenn Nutzer direkt mit einem KI-System wie einem Chatbot interagieren. Besonders tiefgreifend ist die Kennzeichnungspflicht für sogenannte Deepfakes: KI-generierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen müssen als solche markiert werden. Ausnahmen gelten für künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, bei denen die Kennzeichnung den Werkgenuss nicht beeinträchtigen darf.
Für KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, besteht ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht. Diese entfällt jedoch, wenn der Text redaktionell von Menschen geprüft wird und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Welche Rechte haben Eltern ab August?
Ab dem 1. August haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule. Dies soll die Betreuungslücke schließen, die für Eltern beim Schuleintritt ihrer Kinder entsteht. Der Anspruch wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
Was bringt die neue EU-Verpackungsverordnung?
Ab dem 12. August gelten strengere Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Diese sogenannten Ewigkeitschemikalien können sich im Körper anreichern und gelten als gesundheitsschädlich. Die Verordnung setzt zudem ehrgeizige Reduktionsziele: Bis 2030 soll der Pro-Kopf-Verpackungsabfall in jedem EU-Mitgliedsstaat um fünf Prozent im Vergleich zu 2018 sinken, bis 2040 um 15 Prozent. Ein Teil der Regeln, etwa eine Mehrwegquote für Getränkeverpackungen, tritt erst ab 2030 in Kraft.
Wie verändert sich die Einspeisevergütung für Solarstrom?
Wer ab August eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält eine geringere Einspeisevergütung. Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate. Die genauen Beträge hängen von der Anlagenleistung und dem Einspeiseanteil ab. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts: Die einmal festgelegte Vergütung bleibt für 20 Jahre garantiert.
Was bedeutet das Recht auf Reparatur?
Bereits ab dem 31. Juli tritt das Recht auf Reparatur für Elektrogeräte in Kraft. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zudem müssen Geräte künftig so konstruiert sein, dass sie repariert werden können, etwa durch austauschbare Akkus. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre.
FAQ zu den August-Änderungen
Was passiert, wenn ich meine Bahnbonus-Punkte nicht sofort nutze?
Die Punkte verfallen nicht. Die neuen dynamischen Preise gelten ab August für alle Neubuchungen. Bereits gesammelte Punkte bleiben erhalten.
Muss ich als Verbraucher aktiv etwas tun, um von der KI-Kennzeichnung zu profitieren?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht obliegt den Anbietern. Sie müssen transparent machen, ob Inhalte KI-generiert sind.
Gilt der Ganztagsanspruch auch in den Sommerferien?
Der Rechtsanspruch bezieht sich auf das Schuljahr. In den Ferien gelten die regulären Betreuungsangebote der Bundesländer, die nicht automatisch vom Anspruch umfasst sind.
Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.