Sonntagsarbeit: Regierung plant längere Backstuben-Öffnung – Handel fordert mehr
Die Bundesregierung will ab Januar 2027 längere Arbeitszeiten in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die bisherige Höchstgrenze von drei auf acht Stunden anzuheben. Parallel dazu sollen auch Bibliotheken sonntags öffnen dürfen. Handelsverbände drängen auf eine Ausweitung auf den gesamten Einzelhandel – ein Vorstoß, der rechtlich und politisch komplex ist.
Wie ist die Sonntagsarbeit derzeit geregelt?
Das Arbeitszeitgesetz verbietet grundsätzlich die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen gelten für Berufe, deren Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann: Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe oder Volksfeste. Für Bäckereien und Konditoreien gilt eine Sonderregel: Beschäftigte dürfen maximal drei Stunden arbeiten, und nur für Tätigkeiten, die direkt mit dem Verkauf am selben Tag zusammenhängen – etwa Herstellung, Austragen oder Ausfahren. Die Vorbereitung von Teig für die Folgewoche ist untersagt. Betreibt eine Bäckerei einen Café-Bereich, fällt sie unter die Gaststättenregelung, und die Drei-Stunden-Grenze entfällt.
Was plant die Bundesregierung konkret?
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, die Höchstarbeitszeit in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden zu erhöhen. Für Bibliotheken soll eine Obergrenze von sechs Stunden gelten – bisher durften nur wissenschaftliche Präsenzbibliotheken sonntags öffnen. Beide Vorhaben waren bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankert und sind Teil des Reformpakets, das die Bundesregierung vergangene Woche vorgestellt hat. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Was fordern die Handelsverbände?
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine grundsätzliche Öffnung des Einzelhandels an Sonntagen. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der Bild-Zeitung: „Einkaufen ist ein Freizeiterlebnis. Daher setzen wir uns für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ein, um Innenstädte attraktiv und lebendig zu gestalten.“ Derzeit ist Sonntagsarbeit in Modegeschäften oder Kaufhäusern verboten, abgesehen von maximal zehn „verkaufsoffenen Sonntagen“ pro Jahr, die die Bundesländer genehmigen können. Eine Ausweitung würde eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfordern, die politisch umstritten ist.
Was ist der Unterschied zum Ladenschlussrecht?
Das Arbeitszeitgesetz gilt bundeseinheitlich und regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Die Ladenschlussgesetze der Bundesländer legen dagegen fest, wann und wie lange Geschäfte öffnen dürfen. Beispiel: In Bayern dürfen Bäckereien sonntags drei Stunden öffnen, in Brandenburg oder Thüringen bis zu fünf Stunden. Ein selbstständiger Bäcker in Thüringen darf seine Ware zwar fünf Stunden verkaufen, unterliegt aber dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das längere Öffnungszeiten verbietet. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes führt nicht automatisch zu längeren Öffnungszeiten. Dafür müssten die 16 Landtage ihre jeweiligen Ladenschlussgesetze anpassen – ein separater, politisch aufwendiger Prozess.
FAQ: Sonntagsarbeit in Bäckereien und Handel
Warum ist die Sonntagsarbeit in Bäckereien überhaupt erlaubt?
Weil frische Backwaren am Sonntag hergestellt und verkauft werden müssen. Die Ausnahme im Arbeitszeitgesetz erlaubt dies, begrenzt aber die Arbeitszeit auf drei Stunden und die Tätigkeiten auf den unmittelbaren Verkaufstag.
Können Bäckereien nach der Reform automatisch länger öffnen?
Nein. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Ladenschlussgesetzen der Bundesländer. Selbst wenn das Arbeitszeitgesetz geändert wird, müssen die Länder ihre eigenen Gesetze anpassen, damit Bäckereien länger geöffnet haben dürfen.
Warum fordern Handelsverbände eine Ausweitung auf den Einzelhandel?
Der HDE sieht Sonntagsöffnungen als Mittel, um Innenstädte attraktiver zu machen und den Einzelhandel zu stärken. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes und befürchten negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Familienleben.
Welche politischen Hürden gibt es?
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes ist Teil des Koalitionsvertrags, aber die Ausweitung auf den Einzelhandel ist nicht vorgesehen. Die Länder müssten zudem ihre Ladenschlussgesetze ändern, was in föderalen Strukturen zeitaufwendig ist. Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen eine generelle Sonntagsöffnung ab.