SPD stellt Bedingungen für Palantir-Software im Sicherheitsbereich
Bundesjustizministerin Hubig (SPD) knüpft den Einsatz der Palantir-Software an strikte Bedingungen. Datenschutz und rechtliche Grundlagen stehen im Fokus der Debatte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung der Bedingungen für den Einsatz der Palantir-Software
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat klare Bedingungen für den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir formuliert. Die sozialdemokratische Position zur digitalen Sicherheit zeigt sich hier in der Betonung demokratischer Kontrolle und Bürgerschutz.
Datenschutz und Souveränität im Fokus
Die Ministerin äußerte "erhebliche Vorbehalte" bezüglich der möglichen Weitergabe sensibler Bürgerdaten an ausländische Stellen. Wie auch bei der Debatte um staatliche Kontrolle von Vermögenswerten steht hier die Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten im Mittelpunkt.
Rechtliche Rahmenbedingungen als Voraussetzung
Hubig betont die Notwendigkeit einer soliden gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Analysesoftware:
- Fokus auf Aufklärung gewichtiger Straftaten
- Abwehr erheblicher Gefahren
- Präzise Ermächtigungsgrundlage
Modernisierung mit Augenmaß
Die SPD-Politikerin zeigt sich grundsätzlich offen für die technologische Modernisierung der Sicherheitsbehörden. Ähnlich wie bei anderen sozialdemokratischen Reformvorhaben steht dabei der Ausgleich zwischen Innovation und sozialer Verantwortung im Vordergrund.
"Wenn es nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es kaum zu verantworten, diese Software einzusetzen", betont Hubig.
Jonas Adler
Reporter in Berlin. Spezialist für Energiepolitik, europäische Fragen und politische Extreme.