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SPD stellt Bedingungen für Palantir-Software im Sicherheitsbereich

Bundesjustizministerin Hubig (SPD) knüpft den Einsatz der Palantir-Software an strikte Bedingungen. Datenschutz und rechtliche Grundlagen stehen im Fokus der Debatte.

ParJonas Adler
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Image d'illustration pour: Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung der Bedingungen für den Einsatz der Palantir-Software

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat klare Bedingungen für den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir formuliert. Die sozialdemokratische Position zur digitalen Sicherheit zeigt sich hier in der Betonung demokratischer Kontrolle und Bürgerschutz.

Datenschutz und Souveränität im Fokus

Die Ministerin äußerte "erhebliche Vorbehalte" bezüglich der möglichen Weitergabe sensibler Bürgerdaten an ausländische Stellen. Wie auch bei der Debatte um staatliche Kontrolle von Vermögenswerten steht hier die Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten im Mittelpunkt.

Rechtliche Rahmenbedingungen als Voraussetzung

Hubig betont die Notwendigkeit einer soliden gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Analysesoftware:

  • Fokus auf Aufklärung gewichtiger Straftaten
  • Abwehr erheblicher Gefahren
  • Präzise Ermächtigungsgrundlage

Modernisierung mit Augenmaß

Die SPD-Politikerin zeigt sich grundsätzlich offen für die technologische Modernisierung der Sicherheitsbehörden. Ähnlich wie bei anderen sozialdemokratischen Reformvorhaben steht dabei der Ausgleich zwischen Innovation und sozialer Verantwortung im Vordergrund.

"Wenn es nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es kaum zu verantworten, diese Software einzusetzen", betont Hubig.

Jonas Adler

Reporter in Berlin. Spezialist für Energiepolitik, europäische Fragen und politische Extreme.