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Präventive Sozialarbeit statt Haft: Jugendlicher Extremist erhält Chance

Das Landgericht Itzehoe setzt bei einem radikalisierten Jugendlichen auf soziale Integration statt Gefängnis. Ein wegweisendes Urteil zeigt neue Wege in der Extremismusprävention auf.

ParJonas Adler
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Das Landgericht Itzehoe hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil im Fall eines 17-jährigen Jugendlichen aus Elmshorn gefällt, der wegen der Planung einer islamistisch motivierten Gewalttat angeklagt war. Der Fall wirft wichtige Fragen zur sozialen Integration und präventiven Maßnahmen in unserer Gesellschaft auf.

Therapeutische Betreuung statt Gefängnisstrafe

Das Gericht entschied sich für einen innovativen sozialpädagogischen Ansatz: Anstelle einer Haftstrafe muss der Jugendliche für zwei Jahre in eine betreute Wohngruppe ziehen. Diese Entscheidung folgt dem Grundsatz der präventiven Sozialarbeit, die trotz angespannter Haushaltslagen weiterhin Priorität haben muss.

Umfassendes Rehabilitationsprogramm

Das Urteil umfasst mehrere Säulen der Reintegration:

  • Sozialpädagogische und therapeutische Begleitung
  • Anti-Aggressions-Training
  • Verpflichtende Teilnahme an Extremismus-Beratung

Internationale Zusammenarbeit bei Prävention

Die Festnahme erfolgte nach einem Hinweis US-amerikanischer Geheimdienste, was die Bedeutung internationaler Kooperation bei der Extremismusprävention unterstreicht. Die Staatsanwaltschaft bestätigte eine "erhebliche Radikalisierung" des Jugendlichen.

Modellcharakter für künftige Fälle

Das Urteil könnte Signalwirkung für den künftigen Umgang mit radikalisierten Jugendlichen haben. Es zeigt, dass das deutsche Rechtssystem bei Jugendlichen auf Rehabilitation statt auf reine Bestrafung setzt.

Jonas Adler

Reporter in Berlin. Spezialist für Energiepolitik, europäische Fragen und politische Extreme.