Technology

Meta vor Gericht: Millionenklage wegen Facebook-Datenleck

Wegweisende Sammelklage gegen Meta: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung für Millionen deutscher Facebook-Nutzer nach massivem Datenleck. Mehr als 14.000 Betroffene bereits angeschlossen.

ParJonas Adler
Publié le
#Meta#Facebook#Datenschutz#Sammelklage#Verbraucherschutz#Digitale-Sicherheit#Soziale-Gerechtigkeit#Tech-Konzerne
Image d'illustration pour: ROUNDUP: Worum es bei der Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta geht

Verhandlungssaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg während der Meta-Sammelklage

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg befasst sich heute mit einer wegweisenden Sammelklage gegen den Tech-Giganten Meta. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt dabei die Interessen von mehr als 14.000 deutschen Facebook-Nutzern, deren Daten durch eine massive Sicherheitslücke kompromittiert wurden - ein Fall, der die digitale Sicherheit und soziale Verantwortung großer Tech-Konzerne in den Fokus rückt.

Umfang und Auswirkungen des Datenlecks

Die Datenpanne betraf weltweit über 530 Millionen Facebook-Nutzer, davon etwa sechs Millionen in Deutschland. Zwischen Januar 2018 und September 2019 wurden sensible persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern und Nutzer-IDs im Darknet verbreitet - ähnlich wie bei anderen kritischen Sicherheitsvorfällen in der Tech-Branche.

Soziale Gerechtigkeit im digitalen Raum

Die Verbraucherzentrale fordert Entschädigungen zwischen 100 und 600 Euro pro betroffenem Nutzer. Diese Forderung steht im Einklang mit dem wachsenden Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz in der digitalen Welt.

Rechtliche Konsequenzen und Entwicklungen

Die irische Datenschutzbehörde verhängte bereits 2022 eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta. Der Bundesgerichtshof hat zudem im November 2024 die Hürden für Schadenersatzansprüche gesenkt - Betroffene müssen nun lediglich nachweisen, dass sie zu den Opfern des Datendiebstahls gehören.

Teilnahme an der Sammelklage

  • Über 14.000 Betroffene bereits angemeldet
  • Anmeldung im Verbandsklageregister noch möglich
  • Prüfung der Betroffenheit über Verbraucherzentrale

Die heutige Verhandlung konzentriert sich zunächst auf formelle Fragen, insbesondere die gerichtliche Zuständigkeit. Eine finale Entscheidung wird heute noch nicht erwartet.

Jonas Adler

Reporter in Berlin. Spezialist für Energiepolitik, europäische Fragen und politische Extreme.